Das Wichtigste in angemessenere Kürze 

Um was es sich beim «Finanzausgleich der Fachgruppen» und dem ergriffenen Referendum handelt und warum alle darüber sprechen und auch unbedingt sprechen sollten. Hier das Ganze für Schnelllesende und als allgemeine Einführung ins Thema. 

Der Antrag «Finanzausgleich der Fachgruppen» wurde am 29.11.2022 vom Initiativkomitee dem Studierendenrat unterbreitet. 
Es handelt sich dabei um eine, durch das Initiativkomitee erdachte Massnahme, zum Abbau von überhöhten Fachgruppenvermögen und gleichzeitig den Versuch, kleineren Fachgruppen einfacher mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stellen zu können. Die überhöhten Vermögen gehen laut Antrag auf Horten und Nichtausgeben ausbezahlter Beiträge einzelner Fachgruppen zurück.

Der Finanzausgleich soll durch die Einführung einer fachgruppenspezifischen Obergrenze, ab der die der Fachgruppe zustehenden finanziellen Mitteln, nicht mehr an diese ausbezahlt werden, der richtig erkannte Entfremdung zwischen der skuba (Geschäftsführung, Vorstand, Studierendenrat) und einigen Fachgruppen entgegenwirken. Die Obergrenze beginnt bei 1000 Franken und setzt sich aus den letzten beiden, an jede Fachgruppe ausbezahlten Gesamtbeiträgen zusammen. Kurz aller Beiträge, die eine Fachgruppe während des letzten Jahres durch die skuba erhalten hat. Diejenige Fachgruppe, die diese gesetzte Obergrenze am Ende des Jahres mit den auf dem Fachgruppenkonto vorhandenen Mitteln überschreitet, erhält im Folgejahr die ihr zustehenden Beiträge nicht ausbezahlt. Die Gelder, die aber von den durch sie vertretenden Studierenden kommen, kommen diesen nicht mehr zugute, sondern werden für Projekte anderer Studiengänge verwendet. Die Entscheidungshoheit über diese so gewonnen Mittel, institutionalisiert sich das Ressort Inneres mittels dieses Antrags selbst und schafft, bisher nicht nötige, Mehrarbeit für alle Beteiligten. 

In der vorgelegten Form sehen wir im Finanzausgleich, schnell erdachte Anreizsysteme, die in unserem Verständnis der Arbeit, die wir beinahe täglich machen, langfristig nicht zielführend der Entfremdung entgegenwirken. Vielmehr nehmen wir diese durch den Antrag nun noch stärker wahr. Ausserdem beanstanden wir die Art und Weise wie der Finanzausgleich der Fachgruppen dem Studierendenrat unterbreitet wurde. Es wurde auf einen expliziten Einbezug der direkt Betroffenen, nämlich der Fachgruppen verzichtet, auch die Studierenden erhielten keine Möglichkeit Ihre Meinung zum Antrag direkt zu Äussern. Die Rechtfertigung als Fachgruppe eine Hohlschuld gegenüber der skuba erfüllen zu müssen akzeptieren wir als unser Versäumnis, sehen aber trotzdem weiterhin einen Mangel an ausreichendem, vorhergehenden, Dialog zum Antrag. 

Wir sehen uns als grosse Fachgruppen in der Verantwortung das Referendum gegen diesen Antrag zu ergreifen und konnten dank grossartiger Unterstützung über 500 Unterschriften und damit Stimmen gegen den Antrag einreichen. Jetzt liegt es bei der Urabstimmung final bei uns allen, im Sinne der Studierendenschaft zu handeln. Wir empfehlen an dieser Stelle die Ablehnung des Finanzausgleichs der Fachgruppen bei der Urabstimmung vom 20.03.2023-24.03.2023. 

 

Was du dir als nächstes ansehen solltest.

 

Als erstes, den Antrag Finanzausgleich der Fachgruppen, Stand 29.11.2022

 

Weiter dann das aktuelle Finanzreglement der skuba, Stand 17.05.2022

 

Aufschlussreich sind die eigenen Berechnungen zu den Mindestbeiträgen der Fachgruppen, Stand 02.03.2023

 

!Sehenswert! Das Finanzreglement visualisiert, Stand 02.03.2023

 

 

 

Du willst weitere Statements und eine Historie?

 

Alles startet für uns mit dem Statement des Fachgruppenvorstands and die Mitglieder der Fachgruppe Wirtschaftswissenschaften.

 

Daraufhin folgt der Referendumstext der zusammen mit den über 500 gesammelten Unterschriften eingereicht wurde. 

 

!Sehenswert! Dieser basiert auf unserer Sammlung aller Argumente gegen den Finanzausgleich der Fachgruppen.