Am xy haben wir den folgenden Referendumstext zusammen mit über 500 gesammelten Unterschriften bei der Geschäftsführung eingereicht. 

Referendumstext Fachgruppenfinanzausgleich

 

Durch die Annahme des Fachgruppenfinanzausgleichs, kommt es zur Einführung einer finanziellen Obergrenze, die neu für alle Fachgruppen angewendet wird. Die individuelle Obergrenze wird dabei anhand der letztjährig ausbezahlten SKUBA Beiträge festgelegt. Fachgruppen erhalten von den 10 Franken SKUBA Beitrag entweder den Fachgruppenbeitrag CHF 2.50.- pro Vollzeitstudent:in oder CHF 1.25 pro Studienfachstudent:in. Bewusst wird die Autonomie der Fachgruppen, über die finanziellen Mitteln ihrer zugehörigen Studierenden zu entscheiden, eingeschränkt. Auf den bisherigen Verteilschlüssel wird nicht eingegangen. Hier wird aber schnell klar, dass im Detail allen Fachgruppen anteilmässig die gleichen Beträge zur Verfügung stehen. Einige Fachgruppen, denen für weniger als 80 equivalente Vollzeitstudierenden, Fachgruppenbeiträge zustehen, werden mit 200 Franken pro Semester bereits rein proportional durch die SKUBA überfinanziert. Der Idee, den Verteilschlüssel anzupassen, wird nicht nachgegangen. Nichtsdestotrotz sind die Motive hinter dem Finanzausgleich sinnvoll. Die Idee nämlich, vor allem Fachgruppen zu unterstützen, die aufgrund ihrer sehr tiefen Studierendenzahl über besonders tiefe SKUBA Beiträge verfügen. Neu sollen alle Fachgruppen, die die festgelegten Bedingungen im Finanzreglement erfüllen, niederschwellig bis zu 1’000 Franken pro angestrebtem Projekt, aus dem geschaffenen Fachgruppenfonds, erhalten können. Gespeist wird dieser Fonds aber durch umgeleitete Fachgruppenbeiträge. Fachgruppen erhalten neu nämlich die von ihren Studierenden kommenden Beträge nur noch, wenn das Ergebnis ihrer Jahresrechnung und damit das gesamte Vermögen, unter den ihnen zustehenden Beträgen liegt. Kurz werden Fachgruppen zukünftig keine Reserven mehr bilden können. Allfällige, grössere Projekte sind nur noch in Rückkopplung mit dem Ressort Inneres oder dem SR möglich und allfällige ausserordentliche Kosten können nicht mehr berücksichtigt werden. Für die Fachgruppen kann ein bitterer Nachgeschmack bleiben, weil über ihren Kopf hinweg über ihnen zustehende Beiträge entschieden wird. Fürs Ressort Inneres, antragstellende Fachgruppen und den SR wird bisher nicht nötige Mehrarbeit institutionalisiert. Weiter liegen für die Vergabe der Mittel aus dem Fond aktuell noch keine detaillierten Verwendungsrichtlinien vor. Unklar ist auch, ob diese Anreizsetzung am Ende wirklich ihr Ziel trifft und sich die Problematik nicht von FG Konten auf das Fonds Konto verschiebt.

Argumentiert wird der Antrag weiter mit einer Entfremdung zwischen den Fachgruppen und der SKUBA. Wir als Referendumskomitee nehmen diese Entfremdung durch den Antrag nun stärker wahr. Der Antrag wurde vor allem im SR behandelt, auf eine explizite Stellungnahme von allen Fachgruppen wurde verzichtet. Einige Fachgruppen bauen seit mehreren Jahren erfolgreich auf extern eingeworbenen Drittmittel in Form von Sponsoring. Die Art des Sponsorings variiert dabei. Bekannt und beliebt sind projektbezogene Sponsorings, allgemeines Sponsoring und Sponsored content aber auch weitere. Solche Beiträge vermischen sich unumgehbar mit den SKUBA Beiträgen. Diese unausgeglichene Situation wird im Antrag ebenfalls zu wenig berücksichtigt. Der Miteinbezug dieser Mittel in die Obergrenze führt dazu, dass weniger Anreiz für Fachgruppen besteht, eigenes Sponsoring zu organisieren. Dies darf nicht wünschenswert sein, da Sponsoring in aller Regel dazu führt, dass die Fachgruppen ihren Studierenden bessere Events bieten. 

 

Ein weiteres Argument, das uns zum Referendum motiviert, ist die Vorlage der Überarbeitung des kompletten Finanzreglements der Studentischen Körperschaft der Universität Basel vom 17. Mai 2022. Aus unserer Sicht werden tiefgreifende Änderungen und Streichungen in diesem vorgenommen, die wir so nicht hinnehmen können. Nennenswert sind hier das grundlegende Fehlen von wichtigen Definitionen oder Ausführungen, Begünstigungen des SR an gewissen Stellen durch Weglassen von bis jetzt bestehenden Vorgaben. Was schliesslich in unseren Augen absolut zu weit geht, ist, dass §43 Abs. 3  im neuen Finanzreglement ersatzlos gestrichen wird. Dieser ist es nämlich, der den Fachgruppen die vorher genannte Drittmittelbeschaffung über Sponsoring und Kooperationen bis jetzt explizit erlaubt. Eine Streichung geht zwar nicht direkt mit einem Verbot einher, geregelte Vorgaben werden hier aber dadurch unnötig verkompliziert und verunsichern die Fachgruppen in ihrem Handlungsspielraum.

 

Die hier beschriebenen und weitere Argumente ermutigen uns dazu, das Referendum gegen den Fachgruppenfinanzausgleich zu ergreifen. 

 

Referendumskommitee:
Fachgruppe IUS
Fachschaft Medizin
Fachguppe Pharmazie
Fachgruppe Wirtschaftswissenschaften