Hier haben wir alle unsere Argumente gegen den Finanzausgleich gesammelt und möchten diese allen zugänglich machen, damit sich alle im Sinn der Studierendenschaft entscheiden können.
Argumente |
Begründung gegen den Finanzausgleich der Fachgruppen |
Aktuell Gleichberechtigung zwischen den Fachgruppen |
Anhand des aktuellen Verteilschlüssels steht jeder Fachgruppe durch die Studierenden, die sie vertritt pro Semester pro Kopf genau das gleiche Budget zur Verfügung. Kleine Fachgruppen, die wenig Studierenden vertreten, profitieren aktuell von einem für sie planbaren Mindestbetrag. Durch die Annahme des Finanzausgleichs kommt es zur Abschaffung dieses Mindestbetrags. Vorhandene und personelle Ressourcen, genauso wie persönliches Engagement einer Fachgruppe, dürfen nicht verallgemeinert werden. Diese Faktoren mittels falsch gesetzter, finanzieller Anreize beeinflussen zu wollen entspricht nicht der Natur einer Studierendenvertretung. |
Keine Evaluierung anderer Finanzierungsquellen für den Fachgruppenfonds |
Der vorgelegte Fachgruppenfinanzausgleich berücksichtigt keine andere Variante als den Finanzausgleich zwischen den Fachgruppen, um die Finanzierung des angestrebten Fachgruppenfonds zu realisieren. Die Möglichkeit, den Fonds anhand des Mitgliedsbeitrages, oder der Erhöhung desselben zu finanzieren, wird nicht berücksichtigt. |
Kollektivstrafe |
Das unangebrachte und unerwünschte Verhalten von einzelnen Fachgruppen, die ihre Beiträge horten, ohne sie den Studierenden zugutekommen zu lassen, wird als «schwarzes Schaf» auf alle Fachgruppen abgewälzt. Mit dem vorgelegten Antrag wird versucht diesem individuelle Fehlverhalten durch eine Kollektivierung der dagegen angedachten Massnahmen Herr zu werden. Bilaterale Lösungen werden nicht dargestellt. |
Wissentliches Schmalhalten des Prozesses |
Der gesamte Finanzausgleich wurde ohne expliziten Einbezug der direkt Betroffenen, nämlich der Fachgruppen, durchgeführt. Die Meinung des SR dazu, es liege in der Verantwortung der Fachgruppen Hohlschuld am Fachgruppentreffen und von den Vertreter:innen des SR wahrzunehmen, anerkennen wir. Der explizite Einbezug fehlt trotzdem. |
Zweckentfremdung der einbezahlten Mitgliederbeträge |
Ebenfalls wurden die Studierenden im Prozess nicht einbezogen. Dabei werden ihre gesprochenen Mittel durch den Fachgruppenfinanzausgleich potenziell zweckentfremdet. |
Verweigerung Offenlegung SKUBA-Budget |
Die Bitte um Einsicht in die Skubafinanzen wird vom Skuba Vorstand zurückgewiesen und damit begründet, dass der Finanzausgleich nichts mit dem SKUBA-Budget zu tun habe. Dies hat er durchaus, denn die Vorlage des Finanzausgleich beinhaltet eine Überarbeitung und grundsätzliche Änderung des Finanzreglements, das auch das Skuba-Budget regelt. Weiter ist es Aufgabe der Skuba, die Finanzierung der Fachgruppen sicherzustellen somit müssen ebenfalls die Finanzierungsmöglichkeiten der Skuba als Dachorganisation analysiert werden |
Institutionalisierung von unnötiger Mehrarbeit |
Mit Inkrafttreten des Finanzausgleichs kommt es für alle am Prozess Beteiligten zu einer institutionalisierten Mehrarbeit, die bisher nicht nötig war. Ausserdem kommt es zu einer klaren Zentralisierung der Entscheidungskompetenz über Fachgruppenbeiträge unterschiedlichster Studiengänge im Ressort Inneres des Skuba Vorstands. Dieses entscheidet somit über grosse Teile verschiedenster Fachgruppenprogramme |
Ungleichberechtigung Mittelbezug kleine vs. grosse Fachgruppen |
Anstatt den kleinen Fachgruppen aufgrund ihrer Anliegen den Mittelbezug zu vereinfachen, wird hier eine Ungleichberechtigung zugunsten der kleineren Fachgruppen geschaffen, obwohl diese ihren Anspruch auf den Mindestbeitrag von 200 Franken künftig verlieren. Grosse Fachgruppen haben, sobald ihr Kontostand den Skubajahresbeitrag übersteigt, keine Finanzierungsmöglichkeiten bei der Skuba bis zur Unterschreitung ihrer individuellen Obergrenze. Dies schadet in unserem Verständnis unserer Arbeit als Fachgruppen. |
Neues Finanzreglement |
Es handelt sich nicht nur um die Anpassung von einigen Paragrafen, sondern es kommt zu einer Überarbeitung grosser Teile des Finanzreglements. Dabei werden im neu vorgelegten Paragrafen, wie auch einzelne, relevante Absätze aus dem Alten weggelassen, neue Sachverhalte aufgenommen. Auf wichtige Definitionen und Verdeutlichungen wird verzichtet. |
Bevormundung der Fachgruppen |
Die Fachgruppen sollen langfristig ihre Mittel nur über den Fonds oder Finanzanträge an den Studierendenrat beziehen. Damit besteht für grössere Fachgruppen einzig die Möglichkeit der Drittmittelfinanzierung, sollten sie freiwillig auf zusätzliche Mittel zur Erfüllung ihrer Aufgabe zurückgreifen wollen. Dem Ressort Inneres fällt die oberste Entscheidungsgewalt für Projektfinanzierungen zu. Somit können Projekte und Gelder nicht wie bisher verwendet werden. Die Autonomie der Fachgruppen wird eingeschränkt. Dadurch wird ein effizientes Engagement bewusst beeinträchtigt. Das hemmt die Motivation, weitere Projekte umzusetzen und schadet den Studierenden. |
Qualitativ minderwertiges Engagement |
Bei Fachgruppen, deren Ausgaben über der Obergrenze liegen, wird es durch die Einführung dieser, entweder zu weniger Events oder zu qualitativ schlechteren Events kommen, da weniger Budget als bisher zur Verfügung steht. (Drittmittel ausgeschlossenen) |
Anreize zur “Geldverschwendung” gegen Jahresende |
Gefahr auf falsche Anreizsetzung zur Erstfinanzierung des Fachgruppenfonds. Mit Einführung des Finanzausgleichs, kann es vor der ersten entscheidenden Jahresrechnung zu Budgetverschwendung kommen, damit Fachgruppen ihren Beitrag nicht an den Fonds abgeben müssen, sondern trotzdem selber erhalten und verwenden können. Dieses Phänomen kann und wird sich ggf. auch in geringerem Masse in nachfolgende Jahre ziehen. Die angestrebten Profiteure, kleine Fachgruppen, sehen den Fonds in finanzieller Schieflage. Die Budgetverschwendung führt zu einem qualitativ minderwertigen Einsatz dieser Geldmittel und kommt somit den Studierenden nicht im gleichen Umfang zugute wie im Status Quo. |
Anreize zur “Salamitaktik” |
Der Fonds kann Anreize setzen, Grossprojekte in einzelne kleine Projekte zu verpacken, um somit mehrere Fondsanträge stellen zu können um somit in der Gesamtsumme mehr Geld aus dem Fonds beziehen zu können. |
Keine Möglichkeit zur Berücksichtigung von ausserordentlichen Kosten bei Projekten |
Fachgruppen können mit ihren beschränkten Mittel keine ausserordentlichen Kosten decken. Zugleich erlauben aber Finanzanträge die Deckung dieser Kosten nicht. |
Auflösung der Rechtsgrundlage für Drittmittelfinanzierung |
Im neuen Finanzreglement wird §43 Abs. 3 ersatzlos gestrichen. Dieser ist es aber, der den Fachgruppen die vorher genannte Drittmittelbeschaffung über Sponsoring und Kooperationen bis jetzt explizit erlaubt. |
Mindestbeitrag von 200.- |
Im neuen Finanzreglement wird §41.2 ersatzlos gestrichen. Somit bekommen kleine FGs noch weniger Geld direkt ausbezahlt. Einen Mindestbeitrag gibt es nicht mehr. Die Planungssicherheit geht zurück. |
Reserven der Skuba werden “unnötig” weiter gefestigt |
Neu werden Finanzanträge nur noch aus dem Subventionsbudget gedeckt und nicht wie vorher aus Subventionsbudget und Reserven. Somit werden die Reserven der SKUBA willentlich noch schwerer zugänglich gemacht. |
Stabiles Vermögen |
Nichtveränderung des Vermögens, muss nicht per se dafür sprechen, dass die ausbezahlten Beträge nicht für «ihren Zweck» ausgegeben werden, sondern kann auch für das überdurchschnittliche Engagement der FG sprechen. Somit muss es legitim sein, dass sich Vermögen stabil hält. Wichtig ist, dass die neu ausbezahlten SKUBA-Beträge auch den Studierenden zu Gute kommen. Hält sich das Vermögen also stabil, ist dies ein Zeichen dafür, dass der eingegangene Betrag auch entsprechend ausgegeben wurde. |
Neue Finanzierung der Reserven |
Vermögen, das auf den Konten liegt, muss nicht zwingend alt gehortetes Geld sein. In unserem konkreten Fall haben wir diesen einst mal gehorteten Betrag zwischenzeitlich abgebaut und ausgegeben. Das aktuelle Vermögen auf unserem Konto lässt sich allein durch Einnahmen und Sponsoring begründen. Somit darf zurückliegendes Horten von SKUBA Beiträge oder nicht zielgerichtetes Verwenden ebendieser nicht Bestandteil der Diskussion sein. |
Entfremdung |
Und mit dem Finanzausgleich erhofft man sich jetzt keine Entfremdung? Wir erleben diesen Antrag als Bestätigung dieser Entfremdung. Denn eine Einschränkung der Autonomie der FG und eine erzwungene Abhängigkeit, ist einer gesunden Beziehung nicht dienlich. Weiter werden absolut die falschen Anreize gesetzt. Denn der Kontakt und die Beziehung zur SKUBA sollen nicht aus eigener Überzeugung und dem Verständnis der FG für ihre Aufgabe und Zugehörigkeit entstehen, sondern erzwungen werden.
Was hat die skuba bis jetzt aktiv gegen diese Entfremdung unternommen? |